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Impressum

Ein Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet Informationen über Autor:innen, Verlag, Herausgeber:Innen und Verantwortliche Personen. Jede Publikation enthält ein Impressum. Oft enthält ein Impressum auch Informationen über das Erscheinungsjahr und das Erscheinungsdatum. Abhängig von der Art der Publikation sind in einem Impressum auch Informationen über die Steuernummer und den Sitz der Herausgeber:innen notwendig.

Geschichte des Impressums

Die Geschichte des Impressums geht zurück ins Jahr 1521. Im Jahr 1520 gründete Johann Lair seine erste Unidruckerei. Im Jahr 1521 erhielt Lair seinen ersten offiziellen Druckauftrag, der mit einem Impressum versehen wurde. Im 16. Jahrhundert wurde das Impressum für Druckereien zur Pflicht. Der Grund dafür war, dass das Impressum zu dieser Zeit Informationen zum Titel und zu Autor:innen beinhaltete und die Werke damit nachweislich von den Kund:innen zugeordnet werden konnten. Druckstücke, die nicht öffentlich verkauft wurden, beinhalteten oft kein Impressum. Anrüchige oder skandalöse Werke beinhalteten oft ein fiktives Impressum oder gar kein Impressum, um Autor:innen und Verleger:innen nicht öffentlich zu machen.

Das Impressum in Deutschland

In Deutschland ist heutzutage im Verlags- und Presserecht vorgeschrieben, welche Informationen ein Impressum enthalten muss. Ein Impressum ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um sowohl die Herausgeber:innen als auch die verantwortlichen Personen jederzeit strafrechtlich, zivilrechtlich oder presserechtlich haftbar zu machen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte eines Impressums sind abhängig davon, um welche Art von Publikation es sich handelt.

Das Impressum in Büchern

Das Impressum findet man in Büchern heutzutage meist auf der Rückseite des Titelblatts. In einem Buch muss, so die gesetzliche Vorgabe, ein Impressum folgende Informationen enthalten. Das Impressum muss Informationen über die Anzahl der Auflage und das Erscheinungsjahr enthalten. Außerdem muss das Impressum in einem Buch Informationen über den herausgebenden Verlag sowie zur Druckerei und Urheber:innen enthalten. Als letzten gesetzlich vorgeschriebenen Punkt muss das Impressum Informationen über die Gestaltung sowie über die für die Produktion verwendeten Produkte bekannt geben.

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