WhatsApp
+49 175 3662 705

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Geltungsbereich

AbEasy stellt auf der Internet-Plattform abeasy.de Informationen zur Verfügung verbunden mit Software zur Gestaltung von Abschlusszeitungen jedweder Art und Jahrbüchern. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von abeasy.de durch jeden, der sich hierfür registriert. Mit einem Vertragsschluss werden die entprechenden AGB´s ebenfalls akzeptiert. Es wird explizit im Kontrakt darauf hin gewiesen.
Zugangs- und teilnahmeberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Registrierung mindestens 14 Jahre alt ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Angaben anlässlich der Registrierung wahrheitsgemäß erbracht werden und keine falschen Angaben gemacht werden
Wir behalten uns vor unsere AGB´s zu ändern. Eine Mitteilung darüber erfolgt in einem angemessenen Zeitrahmen an alle Nutzer. Sollten diese binnen 4 Wochen nicht widerrufen werden, so gelten sie als akzeptiert.
Mit der Teilnahme an der Software AbEasy verpflichtet sich der User keine Beleidigungen politische oder religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Neigungen, Krankheiten oder familiäre Verhältnisse von anderen Personen zu diskriminieren oder diese gegenüber zu äußern. AbEasy behält sich vor, erst bei gerichtlichen Prozessen darüber hinaus Auskunft zu erteilen. AbEasy ist für solche Geschehnisse nicht haftbar zu machen, da AbEasy nur das Mittel in Form einer Software zur Verfügung stellt.

Leistungen von AbEasy

1. AbEasy stellt seinen Nutzern Software zur Verfügung, die dabei helfen eine Abizeitung, Jahrbuch o.ä. zu erstellen. Dabei übernimmt AbEasy keinerlei Verantwortung für die Inhalte, die gesammelt und hinterher veröffentlicht werden. Verantwortlich für den kompletten Inhalt sind alleine die Redaktion des Abschlussbuches bzw. Abiturbuches. AbEasy übernimmt keinerlei Gewähr für den Datentransfer vom System in das Layout der Abizeitung, gibt sich allerdings die größte Mühe fehlerfrei zu Arbeiten. Für fehlende Inhalte sind alleine die Zeitungsredaktionen verantwortlich.
2. AbEasy speichert elektronische Daten von Schülern nur über einen geringen Zeitraum hinaus.
3. AbEasy lagert einen möglichen Überschuss an Abizeitungen bei sich ein, die gegen ein geringes Entgelt käuflich vom Jahrgang der betreffenden Schule vorrangig erworben werden können.
4. AbEasy stellt Daten von potentiellen Sponsoren zur Verfügung, übernimmt dabei aber keine Garantie, dass eine genannte Summe durch die Schüler als Sponsoreneinnahmen generiert werden kann.

Vertragsabschlüsse

1. Ein gültiger Vertrag kommt mit der Annahme des von AbEasy erstellen Angebots zustande. Diese kann in Form einer Bestätigung per Mail oder schriftlich erfolgen. 
2. Ein gültiger Vertrag kommt außerdem zustande, wenn der Auftraggeber AbEasy mit der Durchführung des Drucks des Abschlussbuches schriftlich beauftragt und den vereinbarten Preis mündlich oder schriftlich akzeptiert.
3. Mit Vertragsschluss treten auch die Nutzungsrechte der Software in Kraft und der Jahrgang kann sich in dem betreffenden System anmelden und alle Serviceleistungen von AbEasy in Anspruch nehmen.
4. Alle von AbEasy angebotenen Leistungen sind im Angebot und im Vertrag, wenn von dem Vertragspartner gefordert, enthalten.
5. Mit der Annahme eines Angebotes kommt nicht nur ein gültiger Vertrag zustande, es werden außerdem automatisch die AGB’s der Firma AbEasy anerkannt.
6. Sollte es zu einem Vertragsbruch oder Kündigung des Vertrages Seitens des Kunden/der Kundin kommen, stellt AbEasy eine Kündigungspauschale in Höhe von 350 Euro in Rechnung.

Verfügbarkeit

AbEasy verpflichtet sich nicht, eine jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform „abeasy.de“ in vollem Umfang zu gewährleisten. AbEasy übernimmt für Störungen und Ausfälle keine Haftung, es sei denn, diese sind dem Einflussbereich von AbEasy zuzuordnen und AbEasy hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Nutzerprofil

Jeder Nutzer, der sich registriert, verpflichtet sich, ausschließlich wahre Angaben insbesondere zu seinem Vor- und Familiennamen, zum Ort und Namen seiner Schule oder Ausbildungseinrichtung und zu seiner E-Mail-Adresse zu machen und keine Beleidigungen oder strafrechtlich zu verfolgenden Äußerungen von sich zu geben. Verstößt der Nutzer hiergegen, ist
AbEasy berechtigt, den Account des betreffenden Nutzers zu sperren und/oder zu löschen sowie die Nutzungsgestattung für die bei abeasy.de einsetzbaren Software-Tools durch Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers zu widerrufen bzw. zu kündigen.
Die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben bezieht sich auch auf die Steckbriefe, die der berechtigte Nutzer zu z. B. Mitschülern anlegt.

Spielregeln auf AbEasy.de

1. Eine Abschlusszeitung sollte keine sensitiven höchstpersönlichen Daten über eine Einzelperson beinhalten wie z. B. politische oder religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Neigungen, Krankheiten oder familiäre Verhältnisse. Beschreibende oder bewertende Meinungsäußerungen dürfen nicht beleidigend oder eine üble Nachrede sein. 
2. Die eigene Meinungsfreiheit der Redaktion einer Abschlusszeitung endet dort, wo höchstpersönliche Daten eines Anderen preisgegeben werden und/oder der Andere durch die Art und/oder den Inhalt der Meinungsäußerung stigmatisiert, sozial ausgegrenzt oder an den Pranger gestellt wird. Der/Die berechtigte(n) Nutzer, der/die eine Redaktion einer Abschlusszeitung bilden, verpflichtet(n) sich, diese Grundsätze zu wahren. Im Falle einer Verletzung dieser Grundsätze ist AbEasy berechtigt, die jeweilige Abschlusszeitung oder die hierzu angelegten Steckbriefe ganz oder teilweise nicht mehr über abeasy.de erreichbar zu machen oder zu löschen. Ein Anspruch auf Schadenersatz des/der betreffenden berechtigten Nutzer(s) oder einer Redaktion gegenüber AbEasy wird für diese Fälle ausgeschlossen.

Nutzerinhalte

1. Die Rechte an bei AbEasy von berechtigten Nutzern eingestellten Inhalten wie z. B. an der Abschlusszeitung und an den Steckbriefen bleiben bei dem jeweiligen berechtigten Nutzer bzw. den dahinter stehenden Rechteinhabern.
2. Die Nutzer verpflichten sich keine urheberrechtlich geschützten Fotos in das System zu stellen und abzudrucken. Haftbar ist alleine der Nutzer, der dieses Foto zur Verfügung gestellt hat. AbEasy behält sich vor entsprechende Fotos zu löschen.
3. Steckbriefe können von AbEasy zu Musterzwecken verwendet werden. Die Personen werden selbstverständlich unkenntlich gemacht.

Zahlungsvorgänge/Gewährleistung

Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Zahlung ist im Rahmen unserer Servicegarantie erst 28 Tage nach Rechnungserhalt zu leisten. Vertragspartner ist die Person, die das Kommitee vertritt und auch dafür haftet.

Haftung

AbEasy sowie seine Organe, Erfüllungsgehilfen sowie Beauftragten haften im Falle von vertraglichen Pflichtverletzungen, bei unerlaubter Handlung oder aus sonstigem Rechtsgrund für Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Falle einer Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten gilt diese Haftungsbegrenzung nicht. Jedoch ist in diesen Fällen eine Haftung begrenzt auf einen Schaden, der für AbEasy bei Abschluss des jeweiligen Vertrages hätte erkennbar sein können.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die Fälle einer Zerstörung der Daten von Abschlusszeitungen und E-Archiven, z.B. aufgrund technischer Defekte oder Hackerangriffen.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Falle einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
AbEasy haftet ebenfalls nicht für fehlende Inhalte oder Fehler wie Anzeigen, die nicht in der Abizeitung sind oder fehlende Personenberichte, wenn die Druckpdf von dem Vertragspartner frei gegeben wurde und als druckreif befunden wurde, ganz gleich, ob Fehler beim Layoutprozess entstanden sind oder nicht. Reklamationen im Nachhinein können nicht berücksichtigt werden. Die Haftung beschränkt sich nur auf den Druck, bzw. die Qualität. Des Weiteren haftet AbEasy auch nicht für die Daten, die angeliefert werden, wie z.B. schlechte Bildqualität etc. 
Ebenfalls ist AbEasy nicht für Programmierfehler oder fehlende Funktionalität von Modulen oder anderen Bereichen des Online Systems zum Daten sammeln haftbar zu machen, da das System jedem Nutzer kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Kündigung/Ausschluss/Sperrung

Anlässlich der Registrierung eines Nutzers handelt es sich um eine Nutzungsgestattung durch AbEasy. Diese kann von AbEasy jederzeit ohne Angabe von Gründen, nicht aber willkürlich, durch eine Nachricht an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse widerrufen werden.Soweit ein registrierter Nutzer gegen die Spielregeln für Inhalte von Abschlusszeitungen und Profilen verstößt, ist AbEasy berechtigt, den Account des betreffenden Nutzers zu sperren und/oder diesen auszuschließen.

Löschung der Nutzer:innendaten

Alle Nutzer:innendaten werden nach einer kurzen Warte-Frist am Ende des Jahres des in der App angegebenen Abschlussjahrgangs gelöscht. Die Daten können aber durch das Gremium/Admin oder durch Aufforderung von AbEasy zu einem früheren Zeitpunkt gelöscht werden. Bei der Löschung eines einzelnen Users werden alle seine persönlichen Informationen gelöscht. Inhalte für die Allgemeinheit werden bis zur vollständigen Datenlöschung beibehalten und die verfassende Person unkenntlich gemacht.

Datenschutz und Werbung

AbEasy gibt die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter oder verkauft diese. Allerdings behält sich AbEasy vor, Werbung von Partnern von AbEasy in der Software zu schalten, die allerdings nur im Rahmen der Software auftauchen und keine Daten von AbEasy bezogen auf Personen erhalten.
 Die uns übermittelten Dateien werden während der Bearbeitungs- und Gewährleistungszeit auf internen Servern gespeichert. Unsere Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Herausgabeverlangen von staatlichen Stellen werden wir Folge leisten, wenn wir verpflichtet sind, dies zu tun. Sie werden über das Herausgabeverlangen informiert, soweit dies nach den konkreten Umständen erforderlich und möglich ist.
AbEasy behält sich vor, sein Logo inklusive Schriftzug in jedes Impressum jeder von AbEasy gelayouteten Abschlusszeitung zu setzen. Außerdem enthält jede von AbEasy gratis zur Verfügung gestellte Abiballkarte das Logo inklusive Schriftzug von AbEasy. Inhalte und sonstige Werbung auf der Karte werden dadurch nicht beeinträchtigt.

Layoutprozess

Sollte sich der Liefertermin verschieben, da das Layout nicht zum angegebenen Zeitpunkt fertig wird auf Grund von zu langer Ignoranz und verminderter Kommunikation vom Kunden, ist AbEasy für die Lieferverzögerung nicht haftbar zu machen.

Abnahme der Druckdaten

Die vollständige Fertigstellung des Druckerzeugnisses, also die Vollendung des Werkes, ersetzt die Abnahme.

Liefertermine

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn individuell ein fester Termin vereinbart und dieser Termin schriftlich bestätigt worden ist. Schriftlich vereinbarte Liefertermine sind im Zweifel keine Fixtermine, sondern nur Bestimmungen der Leistungszeit. Verzögerungen von Lieferungen, die auf höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen und sonstigen Ereignissen beruhen, die von AbEasy durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorhergesehen und verhütet werden konnten, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
AbEasy ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn Ihnen dies unter Berücksichtigung der Interessen von AbEasy zumutbar und die Teillieferung nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist.

Sonstige Bestimmungen

Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthält, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages als ganzes sowie der übrigen Vertragsregelungen nicht. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die unter Berücksichtigung der Vereinbarungen in diesem Vertrag den beiderseitigen Interessen am ehesten gerecht wird.

Widerrufsrecht

Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an lucas.tiemann@abeasy.de

Bezahlung

Sollte ein Jahrgang nicht zahlen können, übernimmt der Schüler, der den Vertrag unterzeichnet hat, die komplette Haftung.

Beanstandungen

1. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. § 377 HGB gilt uneingeschränkt.
2. In allen anderen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig.
3. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden, Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.
4. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muß dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig.
5. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen.
6. Produktionsbedingte Mehrmengen können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die bestellte Menge.
7. In Fällen eines Tintenstrahl Digitaldruckverfahrens können leichte Wellungen des Papieres auftreten. Dies passiert durch den Unterschied von Feuchtigkeit und Temperatur zwischen Produktionsstätte und Transport bzw. Außenzuständen, vor allem in den Sommermonaten. Solche DIN- und verfahrenstechnischen Normalitäten können zu keiner Beanstandung führen.

Ausführung der Leistungen

Die Ausführung erfolgt durch Lieferung der bestellten Gegenstände (Abibücher etc.) gemäß Leistungsbeschreibung und Druckvorlage. Die Druckvorlagen werden so verwendet, wie sie an AbEasy übermittelt worden sind. Eine Farbidentität gegenüber anderweitigen Auszügen (z.B. Andrucken) kann nicht gewährleistet werden. Nur wesentliche Abweichungen in der Farbechtheit können Gewährleistungsansprüche begründen.

Gewährleistung

Eine Farbidentität gegenüber anderweitigen Auszügen (z.B. Andrucken) kann nicht gewährleistet werden. Nur wesentliche Abweichungen in der Farbechtheit können Gewährleistungsansprüche begründen.

AGB Stand 02.01.2023